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Rechtsanwalt

Seit 1988 bin ich als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Steuer- und Wirtschaftsrecht tätig. 1991 gründete ich in Ulm eine Kanzlei, die inzwischen zur Sozietät „Oelmayer, Huff, Wahl & Kollegen“ erweitert wurde und 12 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat. Auch nach meiner Wahl in den Landtag habe ich meine Anwaltstätigkeit fortgeführt.

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt neben dem Mandat halte ich für sehr wichtig, weil sie mich einerseits täglich mit den konkreten Auswirkungen politischer Entscheidungen konfrontiert und mich andererseits vom Abgeordnetenmandat wirtschaftlich unabhängig macht. Diese materielle Unabhängigkeit hat mir u.a. bei der letzten Diätendebatte im Landtag geholfen, gegen eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zu stimmen und damit als einer von vier Abgeordneten die von allen anderen 124 Parlamentariern beschlossene Diätenerhöhung abzulehnen.

Wie wichtig eine feste Verankerung von Abgeordneten im Berufsleben ist, um Sachverstand aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern ins Parlament zu tragen und der Gefahr einer Entfremdung von den gesellschaftlichen Realitäten entgegenzuwirken, hat zuletzt die Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten gezeigt. Voraussetzung ist natürlich, dass parlamentarische und berufliche Tätigkeiten klar voneinander getrennt sind und es transparente Regeln für die Offenlegung der Einkünfte gibt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich 1952 ausdrücklich für eine Verbindung von beruflicher und parlamentarischer Tätigkeit ausgesprochen und sich als einziges Landesparlament eines Flächenbundeslandes als Teilzeitparlament konstituiert.