Die Parlamentarischen Initiativen
Eine wichtige Funktion des Landtags - neben der Gesetzgebung - ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:Kleine AnfrageJeder Abgeordnete kann an die Regierung schriftlich eine sog. Kleine Anfrage richten, die innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden muss.Meine Kleinen Anfragen finden Sie hier.Große Anfrage15 Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung zu bestimmten Themen verlangen und das Thema als das Landtagsdebatte einbringen.
Große Anfragen der Fraktion Grüne finden Sie hier.AntragMit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. 5 Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.
Meine Anträge finden Sie hier.GesetzentwurfGesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens 8 Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in 2 oder 3 Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine 2/3-Mehrheit.
Gesetzentwürfe der Fraktion Grüne finden Sie hier.FragestundeJeder Abgeordnete kann in der Fragestunde sog. Mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet.
Meine Mündlichen Anfragen finden Sie hier.Aktuelle DebatteÜber Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion eine aktuelle Debatte stattfinden.
Aktuelle Debatten der Fraktion Grüne finden Sie hier.
